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Bez.Schornsteinfegermeister
Andreas Schoßland

 
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Herzlich willkommen auf meiner Homepage

heute am Samstag, 28. Januar 2012



Hier finden Sie Informationen zu meiner Arbeit als Bezirksschornsteinfegermeister und als geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk.

Neuerung für meine Kunden !!!!!

In kürze startet ein neuer Service für meine Kunden. Sie werden dann die Möglichkeit haben, wichtige Dokumente und Rechnungen Online abzurufen. Diese Daten sind nur für die angegebene Liegenschaft einsehbar. Sie erhalten Zugangsdaten, die Sie dann auch selber noch ändern können. Diese werden dann verschlüsselt gespeichert. Haben Sie Interesse?
Dann mailen Sie mir bitte Ihre E-Mail-Adresse mit Ihren Namen und Straße und Hausnummer. Ich werde Sie dann umgehend informieren, wann dieser Service startet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Info zum Feuerstättenbescheid

Laut Schornsteinfegerhandwerksgesetz sind alle Bezirks-schornsteinfegermeister verpflichtet, den Eigentümern von Gebäuden, in denen Arbeiten nach der Bundeskehrordnung oder 1. Bundesimmisionsschutzverordnung anfallen, bis zu

31.Dezember 2012

einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid auszustellen. Eine kurze Erläuterung zum Feuerstättenbescheid finden Sie unter "Weitere Infos".
Haben Sie weitere Fragen, so steht Ihnen Ihr Schornsteinfeger gerne zur Verfügung.

Aktuelle Änderung von der 1.BImSchV:

Durch die Änderung der 1.BImSchV am 22.03.2010 wurden Überwachungsintervalle bezüglich des Immissionsschutzes für zentrale Heizungsanlagen verlängert. Ebenso wurden alle Feuerstätten für feste Brennstoffe erstmals mit überprüfungspflichtig und ggf. auch wiederkehrend Messpflichtig. Informationen, welche Anlagen das sind, erhalten Sie von Ihrem zuständiger Schornsteinfeger. Den Gesetzestext finden Sie unter AKTUELLES.

Änderung der neue Bundeskehrordnung:

Am 14.06.2011 ist die Änderung der am 19.06.2009 in Kraft getretenen Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung verabschiedet worden. Lesen sie hier diese Verordnung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Schornsteinfeger.

Neuerung im Schornsteinfegerhandwerksgesetz

Durch die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes habe ich die Berechtigung Ihnen auch Schornsteinanlagen mit Kaminöfen anzubieten und zu installieren. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte unter Kontakt an mich. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden.

NEU FÜR MEINE KUNDEN!

Wussten Sie, dass Sie, wenn Sie Erdgas im Haus haben, gemäß der neuen "Technischen Regeln für Gasinstallation" (TRGI 2008) eine Verkehrssicherungspflicht haben? Diese besteht daraus, dass Sie einmal im Kalenderjahr die gesamte Gasanlage inspizieren müssen. Näheres finden Sie in der Hausschau.

Auch die Beratungen vor Ort zur Energieeinsparung sind wichtig. Neben der Energieberatung ist ein Heizungscheck zur Energieeinsparung wichtig. Informieren Sie sich hier.

Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz ist in Kraft. Was ändert sich für Sie? Näheres finden Sie im Teil Aktuelles.

 

Unser Betrieb nimmt am Zertifizierungssystem des Schornsteinfegerhandwerks nach DIN EN 9001 und 14001 teil.

 

Heizen mit Holz - Umweltfreundlich?? Was ist mit Feinstaub? Mehr auf aktuelles

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