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Bez.Schornsteinfegermeister
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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, gemäß der novellierten 1.BImSchV vom 22.03.2010 sind Sie verpflichtet, mir durch eine Prüfstandsbescheinigung des Herstellers bis zum 31. 12.2012 mitzuteilen, wie viel Staub und Kohlenmonoxid Ihre Feuerstätte (lediglich feste Brennstoffe) produziert. (Grenzwerte: Staub 0,15g/m³, Kohlenmonoxid 4g/m³) Können keine entsprechenden Werte vorgelegt werden, so ist Ihre Feuerstätte durch mich einzustufen, ab wann Sie evtl. handeln müssen. (Nachrüstung, Austausch oder Messung). Die Datenerfassung erfolgt sonst mit den normalen Schornsteinfegerarbeiten, die wir regelmäßig bei Ihnen durchführen. |
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