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Andreas Schoßland

 
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Aktuelles

30. Internationales Schornsteinfegertreffen

Dieses Jahr fand in der Zeit vom 02.09. bis zum 06.09 das
30. internationale Schornsteinfegertreffen in Santa Maria Maggiore statt. Delegationen aus der ganzen Welt trafen sich zum wiederholten Mahle in Santa Maria. Ebenfalls waren einige Schornsteinfeger mit deren Frauen aus dem Kreis Mettmann dabei. Bei über 1000 Beteiligten aus aller Welt wurden interessante Themen über die einzelnen Traditionen erläutert. Das High-Light war der Umzug am Sonntag.

 

Neue 1.BImSchV zum 22.03.2010

Am 22.03.2010 trat die Novelle der 1. Bundesimmissions-Schutz-Verordnung in Kraft. Zahlreiche Änderungen haben sich ergeben. Vor allem sind die Betreiber von Feuerstätten für feste Brennstoffe vermehrt in die Pflicht genommen worden, umweltfreundlich zu heizen. So wurde die Messpflicht der zentralen Heizungen für feste Brennstoffe erweitert, aber auch jeder Kaminofen, Kachelofen, Kamineinsatz, usw. ist davon betroffen. Fragen Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger. Den Gesetzestext finden Sie unter 1.BImSchV.

 

Neuerungen KÜO zum 14.06.2011

Die Neuerung sieht vor, dass Kehren und Überprüfung der Abgasanlagen zusammen durchgeführt werden soll. Das Zusammenlegungsgebot betrifft nur Häuser, die ausschließlich mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Bei allen anderen Gebäude muss die praktische Ausführung berücksichtigt werden. Dies kann der zuständige Schornsteinfeger beurteilen. Bei Änderungswünschen reden Sie mit Ihrem Schornsteinfeger. Dieser kann Ihnen darlegen, warum bei Ihnen diese Arbeiten in welcher Anordnung durchgeführt werden muss. Alles weitere finden Sie hier oder unter www.schornsteinfeger-duesseldorf.de

 

Neues Schornsteinfegerhandwerksgesetz zum 26.11.08

Ab dem 01.01.2013 können Sie sich Ihren Schornsteinfeger aussuchen. Dies gilt nur für die üblichen Kehr- und Überprüfungstätigkeiten. Für die durchgeführten Arbeiten muss ein Feuerstättenkontrollbuch ausgefüllt werden und dem bevollmächtigen Bezirksschornstein-fegermeister zugesand werden, was für zusätzlichen bürokratischen Aufwand sorgt. Feuerstättenschau, Prüfungen und Begutachtungen nach Baurecht, sowie hoheitliche Aufgaben bleiben Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters. Ob sich diese Freiheit für Sie zum Vor- oder Nachteil auswirkt, bleibt abzuwarten. Eins steht aber fest: Wenn ein Arbeiten von Haus zu Haus nicht mehr möglich ist, kann die Arbeit nur teurer werden.

 

Heizen mit Holz

Um den steigenden Energiepreisen ein Schnippchen zu schlagen, ist das Heizen mit Holz immer beliebter geworden. Sei es mit Kaminöfen, Kachelöfen oder zur zentralen Beheizung z.B. mit einer Pelletheizung. Das Bundesumweltamt steht dem skeptisch gegenüber. Das Holz CO2-Neutral verbrennt steht außer Diskussion. Das Problem liegt beim Feinstaub. Schon heute produzieren die Heizungsanlagen in Deutschland genauso viel Feinstaub wie Kraftfahrzeuge. Zusätzlich wird die Umwelt mit Kaminöfen, Kachelöfen, etc. grade bei falscher Bedienung der Feuerstätten oder falschen Brennstoff belastet. Der richtige Umgang mit diesen Feuerstätten haben wir leider verlernt. Einer Beratung durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger kann dieses Problem minimieren. Es gibt Informationsbroschüren, die Sie unter ->Weitere Infos herunterladen können. Auch im Vorfeld, vor der Anschaffung eines Ofens, sollten Sie sich vom Schornsteinfeger beraten lassen. So haben Sie und die Umwelt eine Freunde mit dem Heizen mit Holz.

Richtig heizen mit festen Brennstoffen

Der Umgang mit Öfen für feste Brennstoffe ist nicht mehr sehr geläufig. Durch falsches Benutzerverhalten kann es dadurch zu Nachbarschaftsbeschwerden und schlimmsten Falls zu Kaminbränden kommen. Das A und O bei der Befeuerung von Feuerstätten ist die Bedienungsanleitung des Herstellers. Diese sagt aus, was wie verbrannt werden muss. Grundsätzliches zum Verbrennen von Holz finden Sie hier. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (->Kontakt).

Zum Glück gibt es Schornsteinfeger.

 

 

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