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Aktuell: Bundeskabinett beschließt EnEV 2007

Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen.

 

Die wesentlichen Maßgaben sind:

- Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen. 
 

- Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen.
Allerdings ist es bis zum 01.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.

Seit dem 01.01.2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, die vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Haben Sie Fragen zum Energiepass, dann mailen Sie mir bitte oder rufen mich an: 02841-998542-0   FAX -3

 

Gebäudeenergiepass

Käufer oder Mieter erfahren bei Kauf oder Bezug oft wenig über den Energiebedarf des Gebäudes. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Set dem 04.Januar 2006 sollte die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (der Energiepass für Gebäude) verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Der Pass bietet eine schnelle übersicht vom Energieverbrauch ihres Gebäudes, bei steigenden Energiepreisen eine wichtige Information. Der Energiepass informiert über Schwachstellen am Gebäude und des Heizungssystems und schlägt Maßnahmen vor um die energetische Qualität zu verbessern, den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen.
ähnlich wie bei Kühlschränken, Geschirrspülern oder Waschmaschinen überträgt der Energiepass das System der Energieeffizientklassen auf Gebäude. So kann man mit einem Blick erkennen, wie hoch der Energiebedarf ist. Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Die Genauigkeit des Energiepasses hängt wesentlich von der Datenaufnahme vor Ort ab. Der Hauseigentümer sollte dem Aussteller die zum Gebäude vorhandenen Unterlagen wie Baupläne, Baubeschreibung, Messprotokolle und Energieverbrauchsabrechnungen möglichst schon vor dem Termin zur Begehung des Gebäudes übergeben. Das spart Zeit und Kosten. Der rechtliche Hintergrund, die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die so genannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet im Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.

Als geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk bin ich befugt, den Gebäudeenergiepass auch für Ihr Objekt auszustellen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie mir einfach eine Nachricht.

 

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