Aktuell: Bundeskabinett beschließt EnEV 2007
Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur
Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und
somit die EnEV 2007 beschlossen.
Die wesentlichen Maßgaben sind:
- Die Fristen zur Einführung von
Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten
Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.
- Die von der Bundesregierung
geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder
verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen.
Allerdings ist es bis zum 01.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei
zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.
Seit dem 01.01.2009 ist der
Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, die vermietet, verkauft
oder verpachtet werden.
Haben Sie Fragen zum Energiepass, dann mailen Sie mir bitte oder rufen
mich an: 02841-998542-0 FAX -3
Gebäudeenergiepass
Käufer oder Mieter erfahren bei Kauf oder Bezug oft wenig über den
Energiebedarf des Gebäudes. Objektive Informationen sind Mangelware,
Vergleichsmaßstäbe fehlen. Set dem 04.Januar 2006 sollte die Europäische
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (der Energiepass
für Gebäude) verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten eingeführt werden.
Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale
auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit
unkompliziert zu vergleichen.
Der Pass bietet eine schnelle übersicht vom Energieverbrauch ihres
Gebäudes, bei steigenden Energiepreisen eine wichtige Information. Der
Energiepass informiert über Schwachstellen am Gebäude und des
Heizungssystems und schlägt Maßnahmen vor um die energetische Qualität
zu verbessern, den Wert des Gebäudes zu steigern und die Umwelt vor
Schadstoffen zu schützen.
ähnlich wie bei Kühlschränken, Geschirrspülern oder Waschmaschinen
überträgt der Energiepass das System der Energieeffizientklassen auf
Gebäude. So kann man mit einem Blick erkennen, wie hoch der
Energiebedarf ist. Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem
wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem
Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der
Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und
Waschmaschinen längst Praxis ist. Die Genauigkeit des Energiepasses
hängt wesentlich von der Datenaufnahme vor Ort ab. Der Hauseigentümer
sollte dem Aussteller die zum Gebäude vorhandenen Unterlagen wie
Baupläne, Baubeschreibung, Messprotokolle und
Energieverbrauchsabrechnungen möglichst schon vor dem Termin zur
Begehung des Gebäudes übergeben. Das spart Zeit und Kosten. Der
rechtliche Hintergrund, die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die so genannte
EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet im Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten
einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind
verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu
erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach
dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
Als geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk bin ich befugt, den
Gebäudeenergiepass auch für Ihr Objekt auszustellen. Für weitere Fragen
stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie mir einfach eine
Nachricht. |